AGB's

AGB's Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Miet- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Vermietung und Wartung von Verkehrszeichen, Absperrmaterial, Lichtzeichenanlagen etc. sowie Verkehrssicherungsleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Erbringung der Leistung gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
2. Angebot, Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere hinsichtlich Preis, Lieferzeit und Liefermöglichkeit. Annahmeerklärungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen im kaufmännischen Geschäftsverkehr zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Preise
Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, Fracht und Versicherung. Die in unseren Angeboten angegebenen Preise stellen die zu diesem Zeitpunkt gültigen Notierungen dar. Bei Nachweis der entsprechend gestiegenen Kosten behalten wir uns eine Angleichung vor.
4. Versand
Selbstabholer haben sich durch amtlichen Lichtbildausweis zu identifizieren.
5. Lieferzeiten
Die Lieferzeiten sind von uns so angegeben, dass sie bei normalem Geschäftsablauf eingehalten werden. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns bestätigt werden. Als Beginn der Lieferfrist ist der Zeitpunkt anzusehen, an dem die Bestellung endgültig geklärt ist und von uns bestätigt wurde.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit dem Aufbau der Verkehrszeichen auf den Kunden über.
7. Vermietung und Verkehrssicherung

a) Für behördliche Genehmigungen zum Aufstellen und Betreiben gemieteter oder in sonstiger Weise überlassener Sachen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dadurch entstehende Kosten hat der Kunde zu tragen. Sofern durch außergewöhnliche Umstände, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren, zusätzliche Kosten entstehen, hat diese der Kunde zu tragen. Können vermietete oder in sonstiger Weise überlassene Sachen nicht zum Vertragsende abgebaut werden, hat der Kunde die Kosten der weiteren Vorhaltung zu den vereinbarten Preisen zu tragen. Vorstehende Regelungen gelten auch bei vereinbarten Pauschalpreisen.
b) Ist ein Netzanschluss erforderlich, so hat der Kunde für dessen rechtzeitige Bereitstellung zu sorgen und die Anschluss- sowie Betriebskosten zu tragen. Die Abrechnungen werden vom Kunden direkt mit dem Stromlieferanten bzw. Elektrizitätswerk abgewickelt und bezahlt. Werden hinsichtlich eines Netzanschlusses zusätzliche Maßnahmen erforderlich, so hat der Kunde die entstehenden Kosten zu tragen.
c) Unsere normalen Arbeitszeiten sind montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeit durchgeführte Arbeiten werden nach Aufwand mit entsprechenden Überstunden-, Nacht- bzw. Feiertagszuschlägen berechnet. Für Fahrzeuge wird nach unserer Wahl der Kilometersatz oder eine Pauschalgebühr berechnet.
d) Auf- oder Abbautage bzw. Anlieferungs- oder Rückgabetage gelten als volle Tage. Über die Verlängerung befristeter Verträge muss spätestens eine Woche vor deren Ablauf eine Einigung erfolgt sein. Eine Kündigung unbefristeter Verträge hat der Kunde uns gegenüber spätestens 8 Tage vor dem Abbautag zu erklären.
e) Wir sind berechtigt, unsere Leistungen auf Nachunternehmer zu übertragen. Sofern für Notfälle ein „24-Stunden-Service" vereinbart wurde, sind wir bemüht, diesen zu unterhalten.


8. Verkehrssicherungspflicht des Kunden

a)   Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden. Bei ausdrücklicher Übernahme durch uns sind Art, Häufigkeit und Zeitpunkte der Kontrollen vom Kunden festzulegen. Die Berechnung erfolgt nach Aufwand.
b)   Standortwechsel und Umsetzungen von Sicherungseinrichtungen werden ausschließlich von uns durchgeführt. Der Kunde darf diese nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung vornehmen. Werden Sicherungseinrichtungen von ihrem Standort entfernt, so hat der Kunde für eine ordnungsgemäße Absicherung zu sorgen und uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
c)   Betriebsstörungen an gemieteten oder in sonstiger Weise überlassenen Sachen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten für die Beseitigung hat der Kunde zu tragen, sofern kein Wartungsvertrag besteht. Die Ansprüche des Kunden beschränken sich auf eine unverzügliche Schadenbeseitigung. Schadenersatz- bzw. Minderungsansprüche bestehen nicht. Von Schäden Dritter, die durch Betriebsstörungen verursacht wurden, hat uns der Kunde freizustellen.
9. Beschädigungen
a)   Vermietete oder in sonstiger Weise überlassene Sachen sind pfleglich zu behandeln und - soweit nicht anders vereinbart - entsprechend zu warten. Beschädigungen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Für durch nicht rechtzeitige Anzeige entstehende Folgeschäden ist der Kunde verantwortlich.
b)   Zurückgenommene Sachen, die Beschädigungen oder Verschmutzungen aufweisen, werden zu Lasten des Kunden gereinigt und ausgebessert bzw. durch Wiederbeschaffung ersetzt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, die nicht mehr verwendbaren Sachen auf eigene Kosten abzuholen. Eine entsprechende Absicht ist uns unverzüglich nach Kenntnis über den vorgesehenen Austausch zu übermitteln. Wir sind nicht verpflichtet, die ausgetauschten Teile aufzubewahren.
c)



  Der Kunde haftet für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung an gemieteten oder in sonstiger Weise überlassenen Sachen eintreten. Werden vom Kunden Schäden festgestellt, so sind uns diese unverzüglich telefonisch bekannt zugeben. Erforderlich werdende Reparaturen nach Rücklieferung werden gemäß unserem jeweils geltenden Stundenverrechnungssatz abgerechnet.
10. Eigentumsvorbehalt
a)   Die Ware bleibt unser Eigentum.
b)   Bei vertragswidrigem Verhalten des Mieters - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die vermietete Beschilderung auf Kosten des Mieters sofort abzuholen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Mieters gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme der vermieteten Beschilderung durch uns, stellt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

11. Abtretung, Aufrechnung
Wir behalten uns vor, unsere Forderungen an Dritte abzutreten und mit allen uns zustehenden Forderungen gegen etwaige Gegenforderungen des Kunden aufzurechnen. Aufrechnen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
13. Zahlungsbedingungen

a)   Zahlungen haben stets ohne Abzug in bar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Mietzins bzw. sonstige Leistungen sind sofort nach Rechnungserhalt netto zahlbar. Soweit solche Vereinbarungen über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen getroffen werden, erfolgen monatliche Teilrechnungen, die auch im voraus erfolgen können. Wir sind berechtigt, Vorauskasse bzw. Sicherheitsleistungen bis zur Höhe des Mietzinses bzw. der Vergütung für Leistungen zu verlangen. Skontoeinbehalte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
b)   Der Kunde im kaufmännischen Geschäftsverkehr kommt in Verzug, wenn er weder auf eine Mahnung, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, noch zu einem vertraglich vereinbarten kalendermäßig bestimmten Termin zahlt. Sofern der Kunde nicht bereits zuvor in Zahlungsverzug geraten ist, kommt er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch in Verzug.
c)   Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und/oder Verzugszinsen entspr. §§ 288, 247 BGB zu fordern, im kaufmännischen Geschäftsverkehr min. jedoch 10 %. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

14. Erfüllungsort
Sofern nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Leistung der Standort Hamburg.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

a)   Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
b)   Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Hamburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
c)   Ist ein Teil dieser Bedingungen nichtig oder rechtsunwirksam, so wird die Rechtsgültigkeit der anderen Bedingungen davon nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

Veranstaltungs- und Verkehrsabsicherung Luckau e.K.
Gewerbegebiet Bargkoppelweg
Bei der Neuen Münze 5-7
22145 Hamburg
 
Tel.: 040 / 669 30 222
Fax: 040 / 669 30 223
info@vvl-luckau.de